Neubauprojekt St. Veit i. d. Südsteiermark! Geförderte Eigentumswohnung! 3-Zimmer-Wohnung m. Balkon!
Lage
Öffentlicher Verkehr
Gesundheit & Bildung
Objektinformationen
Beschreibung
Projekt:
Mitten im Ortskern entsteht ein modernes Wohnprojekt der GWS mit 18 geförderten Eigentumswohnungen. Die Einheiten, mit Flächen von 50 m² bis 89 m², sind perfekt für Singles, Paare oder Familien zugeschnitten. Jede Einheit bietet entweder eine sonnige Terrasse mit Garten oder einen großzügigen Balkon. Die nachhaltige Ziegelmassiv- bzw. Holzriegelbauweise im Niedrigenergiestandard garantiert ein angenehmes Wohnklima und niedrige Betriebskosten.
Dank Direktdarlehen vom Land Steiermark mit einem Fixzinssatz von 0,5 % wird der Traum vom Eigenheim jetzt leistbar.
Genießen Sie das moderne Wohnen in einer der idyllischsten Gegenden Österreichs - inmitten der Südsteiermark.
Hier erleben Sie das „Vita inter vinum“ jeden Tag aufs Neue: Wohnen inmitten von Wein, Natur und Kultur.
Besonderheiten:
- 18 geförderte Eigentumswohnungen
- Wohnflächen von 50 bis 90 m²
- Terrasse mit Eigengarten, Balkon
- Fernwärme
- Massivbau- bzw. Holzriegelbauweise
- Spielwiese
- Überdachter Müllplatz
- Carport, teilweise zusätzlicher nicht überdachter Parkplatz
- Kellerabteil (im Untergeschoss Haus 14)
- Solarunterstützte Warmwasseraufbereitung
- Förderung: Landesdarlehen mit 0,5 % Fixzins
Preisangaben:
Eigenmittel lt. 1b. Kalkulation vom 01.08.2025, zuzügl. Kaufabgaben (Gunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr, Vertragserrichtungskosten, Barauslagen)
Monatliche Kosten lt. 1b. Kalkulation vom 01.08.2025 inkl. Rückzahlung Landesdarlehen und Darlehen Bank, Betriebskosten, Heizkosten, Carport
Änderungen vorbehalten!
Es handelt sich um eine geförderte Wohnung. Das bedeutet, dass der Wohnungswerber/die Wohnungswerberin bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss:
- Volljährigkeit
- Österreichische Staatsbürgerschaft, EU-Bürger oder diesen gleichgestellte Personen bzw. Aufenthalt länger als 5 Jahre in Österreich mit aufrechter Arbeitsbewilligung.
- Einkommensgrenzen (Jahresnettoeinkommen):
1 Person: EUR 49.600,-
2 Personen: EUR 74.400,-
Jede weitere Person: + EUR 6.570,- - Ausschließlich die geförderte Wohnung darf zur Befriedigung des Wohnbedürfnisses verwendet werden.
- Die bisherige Wohnung ist binnen 6 Monaten nach Bezug der geförderten Wohnung aufzugeben.
Weiterführende Informationen zur Geschosswohnbauförderung finden Sie auf der Website des Landes Steiermark.
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Für eine professionelle Bewertung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Makler/Bauträger oder einen Immobilien-Sachverständigen.
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