Immobilie

Inserat-Nr.: 743433321296 | Letzte Änderung: 04.07.2026, 08:27 Uhr
Preis auf Anfrage
Fläche 150 – 349 m²
Stockwerk EG

Lage

6600 Reutte
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Frequenzstarke Lage an der Bahnhofstraße / zentrale Erdgeschosslage mit hoher Sichtbarkeit / Großzügige Schaufensterfront / Flexible Nutzungsmöglichkeiten / Moderne Architektur mit hoher Wiedererkennbarkeit / Teil des neuen Cityhotel Reutte / Vielfältige gastronomische / Nutzungsmöglichkeiten / ca. 349 m² Gesamtnutzfläche / Rund 100 geplante Sitzplätze / Großzügige Gästebereiche / Küche, Kühlzellen und Lagerflächen / Personal- und Sanitärbereiche

Öffentlicher Verkehr

Bus · 101, 2, 74/100 Bus · 101, 2 +1 weitere Reutte, Allgäuer Straße
~ 8 Min.
Zug · RB 60 Reutte in Tirol
~ 9 Min.

Gesundheit & Bildung

Schule
~ 6 Min.
Kindergarten
~ 8 Min.

Nahversorgung

Supermarkt MPREIS
~ 9 Min.

Objektinformationen

Objekttyp Sonstige
Nutzfläche 349 m²
Stockwerk EG
Zustand Erstbezug

Beschreibung

Gastronomiefläche TOP 03 im Cityhotel Reutte

Im Erdgeschoss des neuen Cityhotel Reutte steht mit Top 03 eine großzügige Gastronomiefläche mit rund 349 m² Gesamtnutzfläche zur Verfügung.

Die Einheit verfügt über großzügige Gästebereiche sowie eine funktionale gastronomische Infrastruktur mit Küche, Kühlzellen, Lagerflächen, Personal- und Sanitärbereichen. Der Grundriss ist für rund 100 Sitzplätze ausgelegt und bietet eine professionelle Grundlage für Restaurant-, Café-, Wirtshaus- oder ganztägige Gastronomiekonzepte.

Die zentrale Lage an der Bahnhofstraße, die gute Sichtbarkeit und die Einbindung in das Cityhotel Reutte schaffen attraktive Frequenzpotenziale und Synergien mit Hotelgästen, Reisenden, Gebäudenutzern und der lokalen Bevölkerung.

Lärmbelastung
Basierend auf der offiziellen Umgebungslärmkartierung (Lden – Tag-Abend-Nacht-Pegel). Berücksichtigt Straßen-, Schienen-, Flug- und Industrielärm. Quelle: lärminfo.at
Keine genaue Adresse hinterlegt – Lärmwerte können abweichen.

leise laut
Lärmbelastung dieses Objekts: sehr leise.

Preisinformation

Einmalige Kosten

Bestellerprinzip
Seit 1.7.2023 gilt in Österreich das Bestellerprinzip für Wohnungsvermittlungen. Die Maklerprovision wird von dem bezahlt, der den Makler beauftragt hat. Dies gilt ausschließlich für Mietobjekte, nicht für den Kauf von Immobilien.
Ja
Ing. Mag. FH Wolfgang Richter
AP Beteiligungs- und Finanzierungs- GmbH Firmendatensatz
Gewerblich
0043 ******
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Inserat-Nr.: 743433321296 | Letzte Änderung: 04.07.2026, 08:27 Uhr