Grundstück mit B und MB Widmung direkt an der A 1 und an der Autobahnauffahrt KAUFPREIS AUF ANFRAGE

Inserat-Nr.: 853181875174 | Letzte Änderung: 10.07.2026, 23:28 Uhr
Preis auf Anfrage
Fläche 22.502 m²
Grundstück 22.502 m²

Lage

4053 Haid
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Öffentlicher Verkehr

Bus · 610, 611, 615 +1 weitere Bus · 610, 611 +2 weitere Haid Busterminal (Hauptplatz)
~ 7 Min.

Gesundheit & Bildung

Apotheke
~ 6 Min.
Kindergarten
~ 9 Min.

Nahversorgung

Supermarkt Spar
~ 7 Min.
Drogerie Bipa
~ 8 Min.

Objektinformationen

Objekttyp Grundstück
Nutzfläche 22.502 m²

Beschreibung

Es handelt sich um das Grundstück der ehemaligen Musterhaussiedlung. Ein Teil ist MB und der Hauptteil hat B-Widmung. Neben Josef Hagleitnerstrasse 1.
Das Grundstück grenzt direkt an die A1/A25 bzw. B139 und man wird gut gesehen.
Autobahnauffahrt ist nur 1 Minute entfernt.
Der Werbemasten und das alte Haus würden entfernt werden, dh. das Grundstück wäre komplett bestandsfrei

Kanal, Wasserversorgung, Gas, Strom: VORHANDEN

Das Grundstück könnte auch gemietet werden um 1,40 Euro netto pro m2 pro Monat
Teilflächen auf Anfrage
Kaufpreis auf Anfrage
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Details auf Anfrage

HIGHLIGHTS:
-Uneingeschränkte Sichtbarkeit sowie HÖCHSTE FREQUENZ (100.000 KFZ/ Tag)
-verkehrsgünstige TOPLAGE mit HÖCHSTER AUSSENWIRKUNG
-In UNMITTELBARER UMGEBUNG haben sich zahlreiche Unternehmen und Handelsbetriebe angesiedelt, unter anderem
HAGLEITNER Hygiene, IKEA sowie das HAIDCENTER, mit vielen namhaften Handelsbetrieben.
-Aufgrund der hochfrequentierten Lage, der Größe der Liegenschaft, sowie Sichtbarkeit von der A1/A25, der günstigen
-Verkehrsanbindung und der Nähe zur Landeshauptstadt Linz eignet sich diese Betriebsliegenschaft u.a. sehr gut als Handels-,
Lager-, Produktions- oder Logistikstandort.

Lärmbelastung
Basierend auf der offiziellen Umgebungslärmkartierung (Lden – Tag-Abend-Nacht-Pegel). Berücksichtigt Straßen-, Schienen-, Flug- und Industrielärm. Quelle: lärminfo.at
Keine genaue Adresse hinterlegt – Lärmwerte können abweichen.

leise laut
Lärmbelastung dieses Objekts: mäßig.

Preisinformation

Einmalige Kosten

Bestellerprinzip
Seit 1.7.2023 gilt in Österreich das Bestellerprinzip für Wohnungsvermittlungen. Die Maklerprovision wird von dem bezahlt, der den Makler beauftragt hat. Dies gilt ausschließlich für Mietobjekte, nicht für den Kauf von Immobilien.
Ja

Dokumente

Mag. Franz Neubauer
UNO Immobilien
Gewerblich
Foto Mag. Franz Neubauer
+43 66 ******
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Inserat-Nr.: 853181875174 | Letzte Änderung: 10.07.2026, 23:28 Uhr