Wohnidyll: Doppelhaushälfte - 4 Zimmer, Eigengarten/Terrasse in Ruhelage nahe Alter/Neuer Donau
Lage
Öffentlicher Verkehr
Objektinformationen
Beschreibung
Nur wenige Gehminuten von den herrlichen Sommerbädern und und den zahlreichen Sportanlagen an der Alten wie auch der Neuen Donau gelegen, bietet diese moderne und äußerst gepflegte Doppelhaushälfte beste Bedingungen für Paare und Jungfamilien. Neben einer sehr überlegten Raumgestaltung besticht diese Liegenschaft darüber hinaus durch ausreichend Stauraum im eigenen Kellergeschoss und einen beschaulichen kleinen Garten mit hübscher Terrasse.
Im Erdgeschoss bietet ein sehr großzügiger Wohnbereich mit Ausgang auf die Terrasse und in den Garten mit einer modernen offenen Küche viel Platz für die ganze Familie. Im OG befinden sich 3 Schlafzimmer mit jeweils rd 14m2, ein begehbarer Schrankraum und ein rd 10m2 großes Badezimmer mit Fenster.Das KG teilt sich in drei separate Einheiten, die als Hobbyraum, als Arbeitszimmer und als Wirtschaftsraum mit Dusche und Waschbecken genutzt werden.Ebenso gibt es einen eigen PKW Abstellplatz. Derzeit ist das Haus möbliert, kann jedoch auch geräumt übergeben werden. Eine gut ausgestattete Küche und geschmackvolle Bäder/WCs zählen ebenso zu den Ausstattungsmerkmalen, wie Fenster mit 2-fach Verglasung, schöne Laminat- und Fließenböden und eine moderne, effiziente Gasheizung. Die Miete wird auf mindestens 5 Jahr zugesagt, bei gutem Einvernehmen beider Seiten steht einer Verlängerung nichts im Wege.
Lage:
Die Anbindung im öffentlichen wie auch im Individualverkehr ist erstklassig. In unmittelbarer Nähe befinden sich die Buslinie 20A sowie die U Bahnlinien U1 und U6, die hervorragende Erreichbarkeit an die innerstädtischen Bezirke gewährleisten. Die Umgebung bietet ebenso eine sehr gute Infrastruktur mit Ärzten, Apotheken, mehreren Schulen und Kindergärten. Für den täglichen Bedarf sorgen verschiedene Nahversorger in nächster Nähe.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen sehr gerne telefonisch unter 0676 920 66 40 oder per Email an [email protected] zur Verfügung.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Das Anbot ist freibleibend und unverbindlich. Alle Angaben zu dem angebotenen Objekt erfolgen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers aufgrund der Angaben des Verkäufers (Vermieters) oder von Dritten ohne Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit. Durch die Anfrage zu einem Objekt und den Verzicht auf bzw. die Nichtausübung des Rücktrittsrechtes gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) kommt zwischen dem anfragenden Interessenten (im Folgenden „Auftraggeber“) und BeFirst Immobilien ein Maklervertrag zustande. Im Falle eines Abschlusses mit dem Auftraggeber oder einem von diesem namhaft gemachten Dritten entsteht ein Honoraranspruch der BeFirst Immobilien gegenüber in Höhe von 3% des Kaufpreises (inkl. Lasten bzw. der vom Käufer zu erbringenden Gegenleistung für den abgewickelten Vermögenswert bzw. für die Gesellschaft, welche die Immobilie besitzt zzgl. 20 % USt. und ist mit Unterfertigung des Kaufvertrages fällig. Bei Vermietungen beträgt das Vermittlungshonorar 2 Bruttomonatsmieten (bei mehr als auf 3 Jahre befristeten oder unbefristeten Mietverträgen über Wohnungen) bzw. 1 Bruttomonatsmietzins (bei bis zu 3 Jahre befristeten Mietverträgen über Wohnungen) zzgl. 20% USt. Festgehalten wird ferner, dass für die BeFirst Immobilien (im Folgenden „Makler“) ein Provisionsanspruch in dieser Höhe dem Auftraggeber gegenüber auch dann entsteht, wenn gemäß § 15 (1) MaklerG Zif. 1 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Auftraggeber entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäfts erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlassen; oder Zif. 2 mit dem vermittelten Dritten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäfts in den Tätigkeitsbereich des Maklers fällt; oder Zif. 3 das im Maklervertrag bezeichnete Geschäft nicht mit dem Auftraggeber, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der Auftraggeber dieser die ihm vom Makler bekanntgegebene Möglichkeit zum Abschluss mitgeteilt hat oder das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten, sondern mit einer anderen Person zustande kommt, weil der vermittelte Dritte dieser die Geschäftsgelegenheit bekanntgegeben hat; oder Zif. 4 das Geschäft nicht mit dem vermittelten Dritten zustande kommt, weil ein gesetzliches oder ein vertragliches Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrecht ausgeübt wird. Entsprechend dem bestehenden Geschäftsgebrauch ist die BeFirst Immobilien als Doppelmakler tätig, auf das mit dem Verkäufer (Vermieter) bestehende familiäre bzw. wirtschaftliche Naheverhältnis wird hingewiesen.
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