| ST. VEIT GASSE 25 | TIEFGARAGEN - STELLPLÄTZE | AB SOFORT VERFÜGBAR | E-STELLPLATZ VERFÜGBAR

Inserat-Nr.: 246477238617 | Letzte Änderung: 10.06.2026, 23:42 Uhr
€ 138

Lage

1130 Wien, Sankt Veit-Gasse
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Öffentlicher Verkehr

U-Bahn · U4 Unter St. Veit
7 Min.
Bus · 53A Unter St. Veit, Verbindungsbahn
2 Min.
Straßenbahn · 10 Unter St. Veit, Verbindungsbahn
2 Min.

Gesundheit & Bildung

Apotheke
2 Min.
Kindergarten
3 Min.
Schule
4 Min.

Nahversorgung

Drogerie Eisbären Drogerie
1 Min.
Bäckerei
2 Min.
Supermarkt SPAR Gourmet
2 Min.

Objektinformationen

Objekttyp Tiefgaragenstellplatz
Bauweise Neubau

Beschreibung

Stellplatzgröße: ca. 2,50 × 5,00 m

Kündigungsfrist: 1 Monat zum Monatsletzten

Kündigungsverzicht: 6 Monate

Stellplatz: 138€/Monat inkl.Steuer und BK

E-Stellplatz: 165,60€/Monat inkl.Steuer und BK

Lage

Die Stellplätze befinden sich in einer gut erreichbaren Lage in Unter St. Veit im 13. Wiener Gemeindebezirk.

Die U4-Station Unter St. Veit ist fußläufig erreichbar. Zudem befinden sich Bushaltestellen in unmittelbarer Nähe, wodurch eine gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz gegeben ist. Die nächstgelegene Bushaltestelle liegt laut aktueller Fahrplanauskunft nur wenige Gehminuten entfernt.

Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und weitere Einrichtungen des täglichen Bedarfs befinden sich im näheren Umfeld.

Durch die Lage nahe der Westausfahrt und der wichtigen Verkehrsachsen des 13. Bezirks ist die Garage auch mit dem Auto bequem erreichbar.

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

DECUS Immobilien GmbH – Wir beleben Räume

Für weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Herr Gerhard Zangger unter der Mobilnummer +43 660 531 74 20und per E-Mail unter [email protected] persönlich zur Verfügung.

www.decus.at | [email protected]

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.

Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen, DECUS Immobilien übernimmt hierzu keine Haftung.

Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht.

Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW-, Keller- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.

Nähere Informationen sowie unsere AGBs und die Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Service" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés!

Lärmbelastung
Basierend auf der offiziellen Umgebungslärmkartierung (Lden – Tag-Abend-Nacht-Pegel). Berücksichtigt Straßen-, Schienen-, Flug- und Industrielärm. Quelle: lärminfo.at

leise laut
Lärmbelastung dieses Objekts: leise.

Preisinformation

Laufende Kosten

Betriebskosten (netto) € 25,45
Gesamtbelastung (netto) € 125,45
Gesamtbelastung (brutto) € 138

Einmalige Kosten

Kaution € 400
Maklerprovision Provisionspflichtig
Bestellerprinzip
Seit 1.7.2023 gilt in Österreich das Bestellerprinzip für Wohnungsvermittlungen. Die Maklerprovision wird von dem bezahlt, der den Makler beauftragt hat. Dies gilt ausschließlich für Mietobjekte, nicht für den Kauf von Immobilien.
Ja
Gerhard Zangger
DECUS Immobilien GmbH
Gewerblich
Foto Gerhard Zangger
+43 66 ******
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Inserat-Nr.: 246477238617 | Letzte Änderung: 10.06.2026, 23:42 Uhr