| TIEFGARAGENSTELLPLATZ | NEUWALDEGGER STRASSE | 1170
Lage
Öffentlicher Verkehr
Objektinformationen
Beschreibung
Die Tiefgaragenstellplätze befinden sich in der Neuwaldegger Straße im 17. Wiener Gemeindebezirk Hernals, einer gut angebundenen Wohn- und Geschäftsgegend mit hervorragender Infrastruktur.
In unmittelbarer Umgebung befinden sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Supermärkte, Bäckereien, Apotheken sowie Gastronomiebetriebe, die den täglichen Bedarf bequem abdecken. Auch Banken, Ärzte und diverse Dienstleistungsbetriebe sind fußläufig erreichbar.
Die öffentliche Verkehrsanbindung ist ausgezeichnet: In wenigen Gehminuten erreicht man mehrere Straßenbahn- und Buslinien, darunter die Linien 43, 44 sowie diverse Busverbindungen, die eine schnelle Verbindung in Richtung Wiener Innenstadt, Schottentor und andere Bezirke ermöglichen.
Für Autofahrer bietet die Lage eine gute Anbindung an wichtige Verkehrsachsen wie die Hernalser Hauptstraße sowie die Gürtelzone, wodurch sowohl das Stadtzentrum als auch überregionale Ziele rasch erreichbar sind.
Zusätzlich bietet die Umgebung durch nahegelegene Parkanlagen und Grünflächen (z. B. Richtung Schwarzenbergpark bzw. Wienerwald) eine hohe Lebensqualität.
Die Kombination aus zentraler Lage, hervorragender Infrastruktur und guter Verkehrsanbindung macht diesen Standort besonders attraktiv.
Einmalige Mietvertragserstellungsgebühr durch zuständige Hausverwaltung: 199€ brutto
Provision: 3 Bruttomonatsmieten
Kaution: 3 Bruttomonatsmieten
Mietbeginn per 01. und 15. des Monats möglich.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
DECUS Immobilien GmbH – Wir beleben Räume
Für weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Frau Laura Kowalczyk unter der Mobilnummer +43 660 157 59 35und per E-Mail unter [email protected] persönlich zur Verfügung.
www.decus.at | [email protected]
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.
Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen, DECUS Immobilien übernimmt hierzu keine Haftung.
Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht.
Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW-, Keller- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.
Nähere Informationen sowie unsere AGBs und die Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Service" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés!
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