Tolle Neubau-Gartenwohnung - PROVISIONSFREI FÜR KÄUFER/IN
Lage
Diese charmante Gartenwohnung im 21. Wiener Bezirk überzeugt durch ihre optimale Lage im ruhigen Wohngebiet. Die westliche Ausrichtung sorgt für lichtdurchflutete Räume und angenehme Abendstunden im eigenen Garten. In unmittelbarer Nähe finden Sie alles, was das Leben angenehm macht: Arzt, Apotheke, Schulen, Kindergarten, Universität sowie Supermärkte und Bäckereien. Auch öffentliche Verkehrsmittel wie Bus und Straßenbahn sind schnell erreichbar. Ideal für Familien und Singles!
Öffentlicher Verkehr
Gesundheit & Bildung
Nahversorgung
Objektinformationen
Beschreibung
Am Donaufeld
Im 21. Bezirk von Wien entstehen 30 provisionsfreie moderne Eigentums- und Vorsorgewohnungen, die für jedes Bedürfnis die passende Lösung bieten. Mit großzügigen 2 bis 4 Zimmer Wohnungen, die eine Fläche von 35m² bis 93m² abdecken, ist für jedes Wohnbedürfnis das Richtige dabei. Weiters stehen 13 Kfz-Abstellplätze in der Tiefgarage zur Verfügung.
In ruhiger Lage in Floridsdorf mit guter Erreichbarkeit der Wiener Innenstadt sowie optimaler Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel.
Profitieren Sie von hoher Lebensqualität in einem Bezirk mit vielfältigen Freizeitmöglichkeiten, darunter Alte Donau und Donauinsel, Grünflächen und zahlreichen Nahversorgern. Ob Spaziergänge in den grünen Oasen von Floridsdorf oder Ausflüge in die Umgebung – Erholung ist garantiert.
Erleben Sie modernes Wohnen in einer der aufstrebendsten Lagen Wiens – mit hohem Wohnkomfort und einer sicheren Investition in Ihre Zukunft.
Die Fertigstellung ist für November 2027 projektiert.
Diese Wohnung im Detail
- Wohnfläche: 41,04m²
- Vorraum: 4,58m²
- Duschbad: 4,38m²
- WC: 3,35m²
- Wohnküche: 16,70m
- Zimmer: 10,20m²
- Terrasse: 9,59m²
- Garten (Rasen): 32,49m²
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Besichtigungen
Ichstehe Ihnen auch zu Tagesrandzeiten oder am Wochenende zur Verfügung. Die von uns bereitgestellten Informationen beruhen auf Angaben des Abgebers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Gewähr bzw. Haftung übernommen werden. Änderungen vorbehalten!
Renderings: Symbolbilder (c) bildraum.at
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Konsumenteninformation:
Seit 13. Juni 2014 können wir Ihnen die genaue Adresse, Unterlagen und Informationen aufgrund neuer EU-Verbraucherrechte erst dann zusenden, wenn Sie auf das von uns auf Ihre Anfrage hin versandte Mail vorab durch Setzen der geforderten Haken bestätigen, dass Sie unser sofortiges Tätigwerden wünschen und über Ihre Rücktrittsrechte aufgeklärt wurden, und es wird auf die Verpflichtung der Zahlung unserer Provision NUR BEI ABSCHLUSS DES IMMOBILIENGESCHÄFTS (= Kaufangebot vom Verkäufer angenommen) hingewiesen. Wir bedauern das für manche unverständliche und etwas komplizierte Procedere, dürfen aber nochmals darauf hinweisen, dass selbstverständlich unsere Leistung bis zu einem eventuellen tatsächlichen Kauf für Sie unverbindlich und kostenlos ist. Für Fragen dazu kontaktieren Sie uns gerne.
Interessenten übermitteln wir dann auf Wunsch gerne weitere, objektspezifische Unterlagen.
Bei Abschluss eines Kaufvertrages fallen zusätzliche Kosten an. Details dazu entnehmen Sie bitte der Nebenkostenübersicht bzw. dem Text im Exposé.
Dieses Bauträgerobjekt wird nach dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG) abgewickelt. Nähere Informationen gerne auf Anfrage.
NEU Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf:
Seit 1. April 2024 können Käufer: innen von Immobilien bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro (pro Person) von Grundbuchseintragungsgebühren für das Eigentumsrecht und für das Pfandrecht (1,1% des Kaufpreises bzw. 1,2% des Pfandrechtswerts) befreit werden. Übersteigt die Bemessungsgrundlage 500.000 Euro, unterliegt nur der übersteigende Teil der Eintragungsgebühr. Ab einer Bemessungsgrundlage von 2 Millionen Euro entfällt jedoch die Gebührenbefreiung zur Gänze. Anträge für die Eintragung im Grundbuch müssen zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2026 gestellt werden. Die Befreiung erfordert sowohl die Anmeldung des Hauptwohnsitzes in der erworbenen Immobilie als auch die Aufgabe der Wohnrechte an der bisherigen Wohnung. Bei kreditfinanzierten Käufen muss mehr als 90 % des Kredits für den Erwerb oder die Sanierung der Immobilie verwendet werden. Das erworbene Eigenheim muss für fünf Jahre bezogen werden; wird es vorher verkauft oder als Hauptwohnsitz aufgegeben, wird die Gebühr nacherhoben.
Datenschutzinformation für Interessenten und Kunden:
Die seit 25. Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung dient zur Wahrung Ihrer Privatsphäre, welche für uns einen besonders hohen Stellenwert einnimmt. Der Schutz von personenbezogenen Daten ist uns wichtig und auch gesetzlich gefordert. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen - siehe auch unsere Webseite www.kokron-immobilien.at.
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