Schöne Galerie-Maisonette-Wohnung Top 12 - Raimund Studios - Linz
Lage
Kindergarten 750m / 9min
Apotheke 170m / 2min
Bahnhof 1,3km / 4min
Mittelschule 450m / 6min
Friseur 450m / 6min
Supermarkt 300m / 4min
Restaurant 280m / 3min
Fitnessstudio 500m / 6min
Öffentlicher Verkehr
Gesundheit & Bildung
Nahversorgung
Objektinformationen
Beschreibung
Wir vermieten diese neuwertige Wohnung in den Raimund Studios in der Raimundstrasse in Linz. Das Gebäude ist ein wahres Juwel der Gründerzeit. Durch behutsame Sanierung konnte es wieder zu voller Pracht revitalisiert werden. Die Raimund Studios kombinieren die Vorzüge in einem wunderschönen, historischen Gebäude zu leben, mit einer modernen, zeitgemäßen Ausstattung. Auf ca. 105,29m² bietet diese traumhafte Galerie-Maisonette-Wohnung eine hervorragende Raumaufteilung. Wohnzimmer, Schlafzimmer, ein Extrazimmer, eine Galerie, Bad, WC und Abstellraum sind vorhanden. Dazu gibt es ein Kellerabteil. Die Wohnung zeichnet sich außerdem durch ihre zentrale Lage aus. So sind sowohl die Innenstadt als auch der Bahnhof fußläufig erreichbar.
Mietzins
Miete EUR 1.175,18 (brutto)
Betriebskosten EUR 223,82 (brutto)
GESAMT EUR 1.399,- (brutto)
Kaution: EUR 4.900,-
FÖRDERUNGSRICHTLINIEN
Da das Projekt in der Errichtung vom Land Oberösterreich gefördert wurde (Sanierungsförderung), müssen potentielle Mieter/innen folgende Förderungskriterien erfüllen um eine Wohnung mieten zu können:
1. Das Jahreshaushaltseinkommen darf bei einer förderbaren Person maximal 50.000 Euro, bei zwei förderbaren Personen 85.000 Euro betragen. Für jede weitere Person ohne Einkommen im Haushalt der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers erhöht sich der Betrag um jeweils 7.500 Euro oder um jeweils 8.500 Euro, wenn die Person erheblich behindert ist und aus diesem Grund erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird. Für jedes Kind, das nicht im Haushalt der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers lebt, für das aber Alimentationszahlungen zu leisten sind, erhöhen sich die Einkommensgrenzen jeweils um 7.500 Euro oder 8.500 Euro, wenn für das Kind erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird.
2. Die neue Wohnung muss zur Befriedigung eines dauerhaften Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendet werden und als Hauptwohnsitz angemeldet werden. Ehepartner müssen den selben Hauptwohnsitz haben. Ein Nebenwohnsitz ist nicht möglich.
3. Die bisherige Wohnung muss nachweislich weitervermietet oder verkauft werden.
4.Weiters müssen Mieter/innen zu einem der folgenden Personenkreise zählen:
- Österreichische/r Staatsbürger/in oder
- Staatsbürger/in eines EWR-Staates oder
- Besitz des Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt-EU“.
- Sonstige Personen dürfen ein gefördertes Objekt nur anmieten oder erwerben, wenn sie gemäß § 6 Abs. 9 – 13 Oö.WFG 1993 in den letzten 5 Jahren 54 Monate lang Einkünfte oder Leistungen in Österreich bezogen haben und Deutschkenntnisse nachweisen.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Bei Interesse vereinbaren wir gerne einen Besichtigungstermin mit Ihnen.
Ansprechpartner
Christoph Blank
+43 699 1015 0515
[email protected]
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Ausstattung und Eigenschaften
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