Wohnen im Herzen von Enzenkirchen - Gemütliche 82,86m² Wohnung Top 9 mit Balkon
Lage
Kindergarten 280m / 4min
Apotheke 5,6km / 7min
Friseur 450m / 6min
Supermarkt 190m / 2min
Restaurant 80m / 1min
Fitnessstudio 6,8km / 10min
Gesundheit & Bildung
Nahversorgung
Objektinformationen
Beschreibung
Die moderne Wohnung Top 9 entstand 2018 im Herzen von Enzenkirchen. Sie befindet sich im 2.Obergeschoss, bietet auf rund 82,86m² Wohnfläche Platz für 3 Zimmer, eine hochwertige DAN Küche und ein Bad mit Dusche und Badewanne. Die Räume sind mit hochwertigen Parkettböden und Fliesen, sowie einer Fußbodenheizung ausgestattet.
Raumaufteilung: Vorraum, Bad mit Dusche und Badewanne, WC, Schlafzimmer, AR, großer Wohn-Ess-Küchenbereich, Kinderzimmer, Balkon.
Ebenfalls sind ein Parkplatz und ein Kellerabteil (Nr. 9) inkludiert.
Mietzins brutto
Miete Wohnung EUR 504,59
Miete Stellplatz EUR 30,31
Betriebskosten EUR 175,60
Heizkosten EUR 69,23
GESAMT EUR 779,73
Kaution EUR 2338,02
Höhepunkte
- Einbauküche mit Elektrogeräten
- Balkon
- Schöne, helle Räume
- Ziegelmassivbauweise
- Niedrigenergiebauweise
- Hochwertige Parkettböden (Eiche) und moderne Fliesen
- Großes Bad mit Badewanne und bodenebener Dusche sowie Fenster
- Fußbodenheizung über zentrale Pelletsheizung
- SAT Anlage, Telekomanschluss (A1) möglich
- Elektrischer Sonnenschutz in allen Wohn- und Schlafräumen möglich
- 1 Parkplatz und 1 Kellerabteil inkl.
- Lift
FÖRDERUNGSRICHTLINIEN
Da das Projekt in der Errichtung vom Land Oberösterreich gefördert wurde (Sanierungsförderung), müssen potentielle Mieter folgende Förderungskriterien erfüllen um eine Wohnung mieten zu können:
1. Das Jahreshaushaltseinkommen einer förderbaren darf bei einer Person nicht mehr als 50.000 Euro und bei zwei Personen nicht mehr als 85.000 Euro betragen.
Für jede weitere Person ohne Einkommen im Haushalt der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers erhöht sich der Betrag um jeweils 7.500 Euro oder um jeweils 8.500 Euro, wenn die Person erheblich behindert ist und aus diesem Grund erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird. Für jedes Kind, das nicht im Haushalt der Förderungswerberin oder des Förderungswerbers lebt, für das aber Alimentationszahlungen zu leisten sind, erhöhen sich die Einkommensgrenzen jeweils um 7.500 Euro oder 8.500 Euro, wenn für das Kind erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird.
2. Die neue Wohnung muss zur Befriedigung eines dauerhaften Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendet werden und als Hauptwohnsitz angemeldet werden. Ehepartner müssen den selben Hauptwohnsitz haben. Ein Nebenwohnsitz ist nicht möglich.
3. Die bisherige Wohnung muss nachweislich weitervermietet oder verkauft werden.
4.Weiters müssen Mieter zu einem der folgenden Personenkreise zählen:
- Österreichischer Staatsbürger/in oder
- Staatsbürger/in eines EWR-Staates oder
- Besitz des Aufenthaltstitels „Daueraufenthalt-EU“.
- Sonstige Personen dürfen ein gefördertes Objekt nur anmieten oder erwerben, wenn sie gemäß § 6 Abs. 9 – 13 Oö.WFG 1993 in den letzten 5 Jahren 54 Monate lang Einkünfte oder Leistungen in Österreich bezogen haben und Deutschkenntnisse nachweisen.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Weitere Detailinformationen finden Sie im angeführten Exposé.
Bei Interesse vereinbaren wir gerne einen unverbindlichen Beratungstermin mit Ihnen.
Ansprechpartner
Stefan Artmayr
+43 664 925 3493
[email protected]
Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
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