2 room apartment (living room + one bed room) ***** next to the Vienna Opera / City Centre *****
Lage
1010 Wien / Oper / Kärntner Straße / Elisabethstraße
Öffentlicher Verkehr
Gesundheit & Bildung
Nahversorgung
Objektinformationen
Beschreibung
Vermieter wird hier eine 2-Zimmer-Wohnung mit separater Küche im dritten Liftstock direkt bei der Wiener Oper!
Die Wohnung wird teilmöbliert vermietet.
Der Einzug ist ab 15.07.2026 auf 3 Jahre möglich.
Die Kosten für Heizung und Warmwasser, sowie die Möbelmiete sind im Mietpreis bereits inkludiert.
Die Wohnung ist gut augeteilt. Das Wohn- und Schlafzimmer sind mit Parkett verlegt, die Sanitärräume sauber verfliest. Das Wohnzimmer ist mit einer ausziehbaren Couch, Tisch und vier Sesseln, Luster ausgestattet; die Küche beinhaltet folgende Geräte: Herd, Kühlschrank, Tiefkühler, Geschirrspüler, Dunstabzug, Leuchten, Tisch und Sesseln, Küchenkästen, Lampen, etc.); das Schlafzimmer: einen Einbauschrank und ein Bett mit Lattenrost und Matratze, Leuchte; das Bad: Dusche, Waschbecken, Spiegelschrank, Waschmaschine; separates WC; Vorraum / Gang: Sicherheitstür mit Balkenschloss und Gegensprechanlage; Kabel- und Sat-Anschlüsse sind vorhanden; Das Inventar wird dem/der Mieter*in zur Benützung überlassen.
Lage: direkt bei der Oper / Kärntner Straße. Die U-Bahn erreichen Sie in zwei Gehminuten, genauso wie die Straßenbahnen!
Konditionen:
Einzug: ab 15.07.2026 möglich. Kündigungsverzicht: 1 Jahr; Kündigungsfrist: 3 Monate;
Gesamtmiete (warm): € 1.650,--(Mietzins, Betriebskosten, Lift, Heizung und Warmwasser, Steuern und Abgaben).
Kaution: € 5.000,-- / Mietvertragserstellungskosten: € 360,-- inkl. 20% MwSt.
Strom kommt extra hinzu und der Vertrag wird auf den/die Mieter*in umgemeldet.
TV- und Internet sind nicht inkludiert und werden bei Bedarf durch den/die Mieter*in selbst bestellt.
Eine Haushaltsversicherung wird empfohlen.
Kontakt:
Anfragen mit vollständiger Angabe der persönlichen Daten: Name und Nachname, Anschrift, E-Mail und Telefonnummer bearbeiten können.
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Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Wichtige Hinweise:
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Daten im vorliegenden Angebot sowie die von unserem Büro an Sie weitergegebenen Auskünfte, vom Eigentümer der Immobilie zur Verfügung gestellt wurden. Ebenso sind Informationen von Dritten (z.B. behördliche Informationen) eingeholt worden, auch für diese können wir unsererseits keinerlei Haftung für deren uneingeschränkte Richtigkeit übernehmen. Die Ausstattung und Möblierung in Visualisierungen dienen als Beispiele und sind nicht Bestandteil der Wohnungen, außer diese werden so explizit im Text beschrieben. Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Verordnung des BM für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler, BGBl 297/96. Insbesondere gelten die Bestimmungen § 10 und § 15 der IMV - 297/1996 + 2010/58 BGBI. als vereinbart. Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist. Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen. Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht. Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Ausstattung und Eigenschaften
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