orea | Premium Mietwohnung im Marina Tower | Smart besichtigen · Online anmieten
Lage
U2 Donaumarina, Donau, Prater
Öffentlicher Verkehr
Gesundheit & Bildung
Nahversorgung
Objektinformationen
Beschreibung
Zur Vermietung steht eine exklusive, vollmöblierte 3-Zimmer-Wohnung im 29. Stock des Marina Tower in Wien mit beeindruckendem Blick auf die Donau. Die Wohnung überzeugt durch ihre helle, offene Atmosphäre und eine durchdachte Raumaufteilung, die modernes Wohnen auf höchstem Niveau ermöglicht. Der großzügige Wohn- und Essbereich bildet das Herzstück der Wohnung und schafft durch seine lichtdurchfluteten Fensterfronten ein besonders angenehmes Wohngefühl. Zwei weitere Zimmer bieten flexible Nutzungsmöglichkeiten als Schlafzimmer, Homeoffice oder Gästezimmer.
Ein besonderes Highlight sind der Balkon sowie die zusätzliche Loggia, die beide einen einzigartigen Panoramablick über die Donau und die Stadt bieten und ideale Rückzugsorte im Freien darstellen. Die hochwertige Möblierung macht die Wohnung sofort bezugsfertig und sorgt für ein stilvolles, modernes Wohnambiente.
Das Gebäude bietet zudem eine hervorragende Infrastruktur direkt vor Ort mit BILLA, Café und Fitnesscenter im Haus. Die U2-Station Donaumarina befindet sich in unmittelbarer Nähe und ermöglicht eine optimale öffentliche Anbindung in die Wiener Innenstadt und darüber hinaus. Ideal für alle, die urbanes, komfortables und zugleich ruhiges Wohnen mit bester Infrastruktur und einzigartiger Aussicht verbinden möchten.
Der Immobilienmakler erklärt, dass er – entgegen dem in der Immobilienwirtschaft üblichen Geschäftsgebrauch des Doppelmaklers – einseitig nur für den Vermieter tätig ist.
Doppeltätigkeit/Naheverhältnis
Wir weisen Sie höflich darauf hin, dass wir kraft bestehenden Geschäftsgebrauchs als Doppelmakler tätig sind. Weiters möchten wir Sie höflich auf bestehende wirtschaftliche und familiäre Naheverhältnisse hinweisen. Ein bestehendes wirtschaftliches Naheverhältnis ergibt sich aus regelmäßiger geschäftlicher Verbindung.
Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte bei Fernabsatz- und Außergeschäftsraum-Verträgen
Der Interessent wird informiert, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gem. § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Wenn der Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung durch den Interessenten, der damit – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – sein Rücktrittsrecht verliert.
Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.
Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.
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Für eine professionelle Bewertung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Makler/Bauträger oder einen Immobilien-Sachverständigen.
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