Besteller-Prinzip
Besteller-Prinzip bei Mietwohnungen: Wer zahlt die Maklerprovision?
Das Bestellerprinzip regelt, wer die Maklerprovision bei der Vermittlung von Mietwohnungen für Wohnzwecke übernehmen muss. Entscheidend ist, wer den Makler zuerst beauftragt – der sogenannte Erstauftraggeber.
In den meisten Fällen sind das die Vermieter, die die Kosten für die Maklerprovision tragen. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen auch die Mieter provisionspflichtig werden können, etwa wenn sie selbst einen Makler direkt beauftragen. Dies wird oftmals bereits im Exposé schriftlich festgehalten.
Wichtige Begrenzung des Bestellerprinzips
Das Bestellerprinzip gilt ausschließlich für Mietwohnungen. Für die Vermittlung von Gewerbeflächen oder Erwerb von Eigentumswohnungen und anderen Liegenschaft(santeilen) findet es keine Anwendung.
Besteller-Prinzip
Besteller-Prinzip bei Mietwohnungen: Wer zahlt die Maklerprovision?
Das Bestellerprinzip regelt, wer die Maklerprovision bei der Vermittlung von Mietwohnungen für Wohnzwecke übernehmen muss. Entscheidend ist, wer den Makler zuerst beauftragt – der sogenannte Erstauftraggeber.
In den meisten Fällen sind das die Vermieter, die die Kosten für die Maklerprovision tragen. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen auch die Mieter provisionspflichtig werden können, etwa wenn sie selbst einen Makler direkt beauftragen. Dies wird oftmals bereits im Exposé schriftlich festgehalten.
Wichtige Begrenzung des Bestellerprinzips
Das Bestellerprinzip gilt ausschließlich für Mietwohnungen. Für die Vermittlung von Gewerbeflächen oder Erwerb von Eigentumswohnungen und anderen Liegenschaft(santeilen) findet es keine Anwendung.
Besteller-Prinzip
Besteller-Prinzip bei Mietwohnungen: Wer zahlt die Maklerprovision?
Das Bestellerprinzip regelt, wer die Maklerprovision bei der Vermittlung von Mietwohnungen für Wohnzwecke übernehmen muss. Entscheidend ist, wer den Makler zuerst beauftragt – der sogenannte Erstauftraggeber.
In den meisten Fällen sind das die Vermieter, die die Kosten für die Maklerprovision tragen. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen auch die Mieter provisionspflichtig werden können, etwa wenn sie selbst einen Makler direkt beauftragen. Dies wird oftmals bereits im Exposé schriftlich festgehalten.
Wichtige Begrenzung des Bestellerprinzips
Das Bestellerprinzip gilt ausschließlich für Mietwohnungen. Für die Vermittlung von Gewerbeflächen oder Erwerb von Eigentumswohnungen und anderen Liegenschaft(santeilen) findet es keine Anwendung.