| gekühltes Neubaubüro | NÄHE STADTPARK |
Lage
Öffentlicher Verkehr
Gesundheit & Bildung
Nahversorgung
Objektinformationen
Beschreibung
Objekt und Lage:
Die Liegenschaft befindet sich beim Modenapark im 3. Wiener Gemeindebezirk und somit in bester Nachbarschaft zum ersten Bezirk.
Restaurants und Cafés befinden sich in unmittelbarer Umgebung, viele Geschäfte des täglichen Bedarfs im nächsten Umfeld bieten beste Infrastruktur.
Optimale Erreichbarkeit, sowohl öffentlich als auch mit dem PKW, werten den Standort zusätzlich auf.
Die Betriebskosten (inkl. Heizung) verstehen sich als zirka Angaben.
Mietvertrag: befristet, 10 Jahre (3 Jahre Kündigungsverzicht mieterseits)
Kaution: 6 Bruttomonatsmieten
Provision: 3 Bruttomonatsmieten
Gesamtmiete inkl. BK und Ust.: € 2.964,12
Ausstattung: ab Juli 2026 verfügbar
- Open-Space (3 Büroräume darstellbar)
- Teeküchenanschlüsse
- Serverraum
- Abstellraum
- Fernwärme
- Kühlung
- Sanitäreinheiten getrennt D/H
- Parkettboden
- öffenbare Fenster
- Personenift (über Stufen erreichbar)
- nicht barrierefrei
Energieausweis liegt vor:
Heizwärmebedarf: 48kWh/m².
Stellplätze:
Garagenplätze auf Anfrage
Verkehrsanbindung:
Sowohl öffentlich als auch mit dem PKW ist der Standort perfekt erreichbar. Die U-Bahn-Station der U4 Stadtpark und sämtliche Ring-Straßenbahnen nur wenige Meter entfernt und in der Neulinggasse verläuft die Buslinie 4A. Verkehrsknotenpunkt WIEN MITTE in der Nähe.
Alle Preisangaben verstehen sich zzgl. der gesetzl. Ust.
Alle Angaben ohne Gewähr, Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
DECUS Immobilien GmbH – Wir beleben Räume
Für weitere Informationen und Besichtigungen steht Ihnen gerne Frau Sonja Macho unter der Mobilnummer +43 664 44 53 56 1und per E-Mail unter [email protected] persönlich zur Verfügung.
www.decus.at | [email protected]
Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie, dass per 13.06.2014 eine neue Richtlinie für Fernabsatz- und Auswärtsgeschäfte in Kraft getreten ist.
Ab 1.4.2024 entfallen die Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühren vorübergehend für Eigenheime bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,-. Voraussetzung ist das dringende Wohnbedürfnis, ausgenommen davon sind vererbte oder geschenkte Immobilien. Die Befreiung ist jedoch für den Einzelfall zu prüfen, DECUS Immobilien übernimmt hierzu keine Haftung.
Ab 01.07.2023 gilt das Erstauftraggeber-Prinzip bei Wohnungsmietverträgen, ausgenommen davon sind Dienst-/Natural-/Werkswohnungen. Wir dürfen gem. § 17 Maklergesetz darauf hinweisen, dass wir auf die Doppelmaklertätigkeit gem. § 5 Maklergesetz bei Wohnungsmietverträgen verzichten und nur noch einseitig tätig sind (bei den restlichen Vermittlungsarten nicht) und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zu unseren Auftraggebern besteht.
Im Falle eines Abschlusses mit Ihnen oder einem von Ihnen namhaft gemachten Dritten bzw. bei beidseitiger Willensübereinstimmung beträgt unser Honorar (lt. Honorarverordnung für Immobilienmakler) 2 Bruttomonatsmieten (BMM) bei Dienst-/Natural-/Werkwohnungen sowie Suchaufträgen, 3 BMM bei Gewerbe-, PKW-, Keller- und Lagermietverträgen sowie bei Kaufobjekten 3 % des Kaufpreises, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Dieses Objekt wird Ihnen unverbindlich und freibleibend angeboten. Oben angeführte Angaben basieren auf Informationen und Unterlagen des Eigentümers und sind unsererseits ohne Gewähr.
Nähere Informationen sowie unsere AGBs und die Nebenkostenübersichtsblatt finden Sie auf unserer Homepage www.decus.at unter "Service" - "Rechtliches zum FAGG" sowie im Anhang der zugesendeten Objekt-Exposés!
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