Wie funktioniert die Grundbucheinsicht?

Das österreichische Grundbuch ist ein öffentliches Register. Alle die wollen, können Einsicht in das Hauptbuch, aber auch die Urkundensammlung nehmen.

Jede Grundbucheinlage kann in Form eines Auszugs aus dem Hauptbuch abgefragt werden. Diesen sogenannten Grundbuchauszug erhält man kostenpflichtig bei jedem Bezirksgericht (in der Grundbuchabteilung) in Papierform. Des Weiteren kann ein solcher bei einem Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin oder bei NotarInnen sowie über digitale Plattformen abgefragt werden.

Allgemeines über die Grundbucheinsicht

Vor dem Kauf einer Immobilie lohnt es sich, einen Blick ins Grundbuch zu werfen. Dort sind zahlreiche Informationen vermerkt, wie z. B. wer die bücherlichen EigentümerInnen der betreffenden Liegenschaft sind, ob die Immobilie belastet ist, es ein Veräußerungsverbot gibt oder ob jemand ein Vorkaufsrecht hat.

Alle Infos zu den Inhalten des Grundbuchs gibt es hier.

Auf den ersten Blick wirken Grundbuchauszüge sehr unübersichtlich. Vor allem wenn es sich um große Wohnanlagen mit vielen EigentümerInnen handelt oder zahlreiche Belastungen eingetragen sind, erstrecken sich die Dokumente rasch über mehrere Seiten. Wer beispielsweise nur etwas über eine bestimmte Wohnung in einem Gebäude wissen möchte, kann auch einen Teilauszug abfragen, der auf die jeweiligen Informationen beschränkt ist. Dieser ist in der Regel deutlich kürzer als der Komplettauszug.

Grundbucheinsicht und -abfrage bei den örtlichen Bezirksgerichten

Ein Grundbuchauszug kann persönlich zu den Öffnungszeiten oder schriftlich per Mail bei jedem Bezirksgericht kostenpflichtig angefordert werden. Telefonische Auskünfte zu Inhalten aus dem Grundbuch werden in der Regel nicht gegeben. Wer ein Dokument aus der Urkundensammlung (z. B. einen Kaufvertrag) einsehen möchte, kann dies ebenso beim Bezirksgericht machen. Voraussetzung dafür ist, dass die Urkunde im Jahr 2006 oder danach verbüchert wurde.

Grundbucheinsicht bei NotarInnen

Alle NotarInnen dürfen Einsicht in das Grundbuch gewähren und Grundbuchauszüge erstellen. Auch hier fallen Kosten für den Auszug an.

Grundbuchabfragen über das Internet

In Österreich gibt es mehrere autorisierte Online-Dienste (Verrechnungsstellen), über die man Informationen aus dem Grundbuch abrufen kann. Dazu zählt auch die lexunited – online information system GmbH. Dank dieser Verrechnungsstelle können wir als IMMOunited über die Website https://www.checkimmo.com/ ein Grundbuch-Service anbieten.